Kirchgemeinde Staufberg

Die Kirchgemeinde Staufberg besitzt verschiedene Räumlichkeiten. Diese können nebst der Benutzung für kirchliche Zwecke zeitlich beschränkt für einmalige Veranstaltungen, die den kirchlichen Anliegen nicht zuwiderlaufen, von gemeindeeigenen Behörden, Schulen, Vereinen und weiteren Organisationen sowie Privatpersonen der Kirchgemeinde Staufberg gemietet werden.
Wenn Sie einzelne Gebäude für private und/oder halbprivate Anlässe beanspruchen möchten, so bitten wir Sie, vorgängig rechtzeitig eine Benützungsbewilligung bei der Kirchenpflege einzuholen und das/die betreffende(n) Gebäude reservieren zu lassen. Die Gesuchsformulare für die Bewilligung sowie die Reservation können mittels den untenstehenden Links heruntergeladen werden oder bei nebenstehenden Adressen bezogen werden: